Für die Festlegung der Vorstandsvergütung ist der Ständige Ausschuss des Aufsichtsrats im Rahmen des vom Aufsichtsratsplenum einschließlich der wesentlichen Vertragselemente verabschiedeten Vergütungssystems zuständig. Dem Ständigen Ausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats, seine beiden Stellvertreter und je ein Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an.
Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands orientieren sich an der Größe und der internationalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, dem Erfolg sowie seinen Zukunftsaussichten unter Berücksichtigung seines Vergleichsumfeldes. Die Vergütung richtet sich darüber hinaus nach den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seinen persönlichen Leistungen und der Leistung des Gesamtvorstands. Sie ist so bemessen, dass sie international wettbewerbsfähig ist und Anreiz für die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes in einem dynamischen Umfeld bietet.
Das Vergütungssystem des Vorstands besteht aus einer Barvergütung, einer aktienbasierten Vergütung und einer Pensionszusage. Die Barvergütung setzt sich aus einer festen und einer variablen, erfolgsorientierten Vergütung zusammen. Sie beruht auf einem Jahreszieleinkommen, das bei 100-prozentiger Erfüllung aller Erfolgsziele im Durchschnitt zu rund 40 Prozent in festen monatlichen Beträgen ausgezahlt wird, ca. 60 Prozent sind variabel. Die variable Vergütung setzt sich zusammen aus einer an der Dividende orientierten Tantieme und erfolgsorientierten Bonusbeträgen. Die Zieleinkommen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens alle drei Jahre, überprüft. Die letzte Überprüfung fand zum 1. Januar 2008 statt. Bei dieser Überprüfung wurde das Zieleinkommen eines Vorstandsmitglieds angepasst. Aus Konzernmandaten erhalten die Mitglieder des Vorstands keine Vergütung.
| Verlauf: |
